Arbeitslose Putzkräfte können ab 05.05. neues Arbeitslosengeld beantragen

Arbeitslose Putzkräfte können ab 05.05. neues Arbeitslosengeld beantragen

Madrig; 04.05.2020 – – Ab morgen, dem 05.05.20,  können arbeitslos gewordenen Putzkräfte ein eigens für Sie erschaffenes Arbeitslosengeld beantragen, wenn sie durch den Coronavirus bedingten Lockdown arbeitslos geworden. Putzhilfen die bisher schwarz gearbeitet haben, haben keinen Anspruch auf dieses Arbeitslosengeld. Die Beantragung erfolgt regulär beim örtlichen Arbeitsamt.


Bildquelle: DPA

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