Gastronomen gegen Registrierungspflicht der Gäste in Innenbereichen

Gastronomen gegen Registrierungspflicht der Gäste in Innenbereichen

28.04.2021; Kanaren – Seit vergangenem Freitag müssen Bars und Restaurants, die auf Inseln der Risikostufe eins und zwei Gäste im Innenbereich bewirten, ein detailliertes Register über diese führen und die Daten einen Monat lang für das Gesundheitsamt aufbewahren. Damit soll eine Nachverfolgung im Falle der Infektion eines Gastes erleichtert werden. Trotz der guten Absicht stößt diese Maßnahme auf Gegenwehr bei den Gastronomen. Es sei unlogisch, die Daten einen Monat lang aufbewahren zu müssen und für Restaurants mit einem hohen Gästeaufkommen sehr kompliziert, alle Daten zu erfassen. Zusätzlich kommt hinzu, dass aus dem Beschluss nicht klar hervorgeht, wie die Maßnahme genau angewandt werden soll. Da es sich aber um persönliche Daten der Gäste handelt, laufen die Lokale Gefahr, gegen die Datenschutzvorschriften zu verstoßen und Millionenstrafen zahlen zu müssen. Bis zumindest die letzte Frage geklärt ist, bitten die Gastronomen um Überdenkung dieser Maßnahme.

Bildquelle: El Dia

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