Betrug mit “Pizza Hut”-Markenname in Pizzerien von Maspalomas und Puerto Rico

Betrug mit “Pizza Hut”-Markenname in Pizzerien von Maspalomas und Puerto Rico

Alicante/Maspalomas; 15.02.2018 – – Das Handelsgericht Nr.1 in Alicante hat drei Geschäftsleute auf Gran Canaria dazu verurteilt nicht mehr die Marke “Pizza Hut” an ihren Lokalen zu verwenden. Dies wurde heute im offiziellen Amtsblatt “BOE” bekannt. Die drei Betreiber benutzten seit Jahren das Logo und die Wortmarke der US-amerikanischen Pizza-Fast-Food-Kette ohne Lizenz oder Erlaubnis. Das Gericht unterstellt den Verklagten dass sie die Verwendung des Markennamens “Pizza Hut”, Eigentum der Firma Pizza Hut International LLC, in betrügerische Absicht getan haben um mit der Bekanntheit Kunden anzulocken. Jedoch waren sehr viele Kunden verwirrt darüber dass das Sortimentsangebot überhaupt nicht denen einer normalen Pizza Hut-Filiale entspricht. Zwei der verklagten Läden befinden sich in Maspalomas (Playa del Ingles, gegenüber Edificio Mercurio) und in Puerto Rico.
Die Verklagten müssen eine Gebühr in Höhe von 6500,- Euro für die Feststellung des Verstoßes zahlen, sowie 1% des Jahresumsatzes der letzen 5 Jahre als Strafe.
Von dieser Strafgebühr gehen dann 11% als “Lizenzgebühr”, 2% vom Umsatz und 48.400,- Euro als fixe Summe als Schadensersatz pro Pizzeria an den Markeninhaber Pizza Hut. Die Verurteilten Geschäftsleute müssen den Markennamen komplett aus ihren Filialen, der Werbung, Uniformen, Verpackungen, etc. entfernen. Ebenfalls ist die Werbung in elektronischen Medien, wie etwa Facebook, einzustellen. Dort haben die Verurteilen unter anderem mit “Pizza Hut Canarias”, “Pizza Hut Puerto Rico” und “Pizza Hut Gran Canarias” Profile betrieben und Werbung gemacht.
Die Beweise der Entfernung und Zerstörung alle physischen (Werbe-)Materialien, sowie die Erklärung des Verzichts auf den Namen “Pizza Hut” müssen in ihren eigenen Facebook-Profilen mit Bildbeweise dokumentiert und auch an die Zeitung “La Provincia-Diario de Las Palmas” gemeldet werden. Ebenfalls müssen sie auf allen Plattformen und Internetseiten in den ihre Restaurant-Werbung gelistet ist und im Restaurant-Index der Stadt Maspalomas ihre falschen Namen entfernen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor der 8. Abteilung des Provinz- und Markengerichts von Alicante angefochten werden.

Bildquelle: Google Streetview

 

 

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