Bußgeld von 25.000 Euro wegen Arbeitnehmerüberlassung des Inselrates an die Stiftung César Manrique

Bußgeld von 25.000 Euro wegen Arbeitnehmerüberlassung des Inselrates an die Stiftung César Manrique

02.10.2020; Lanzarote – Der Inselrat von Lanzarote wurde von der Arbeits- und Sozialversicherungsanstalt (ITSS) für die Arbeitnehmerüberlassung seines Angestellten Fernando Ruiz an die Stiftung César Manrique mit 25. 000 Euro bestraft. Der Beamte der Inselinstitution war etwa 26 Jahre lang bei der Stiftung tätig, bekam sein Gehalt als Mitarbeiter des Stadtrates. Nun hat die Arbeitsaufsichtsbehörde diese Arbeitnehmerüberlassung als rechtswidrig bezeichnet und eine entsprechende Mitteilung an das Kabinett von Lanzarote geschickt, das bereits den Prozess zur Ernennung der Anwälte eingeleitet hat. Die Inselbehörde schließt gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde bei der Arbeitsaufsichtsbehörde oder einer direkten Erhebung einer Verwaltungsbeschwerde vor dem zuständigen Gericht nicht aus, obwohl sie dies nicht tun könnte, wenn sie sich für die Nachprüfungsklage entscheiden würde, sodass keine Verwaltungsbeschwerde eingelegt werden könnte.

Bildquelle: Cadena SER

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