Gericht verpflichtet, Lottogewinner Preis zu teilen

Gericht verpflichtet, Lottogewinner Preis zu teilen

01.01.2023; Teneriffa – Der oberste Gerichtshof hat einen Lotto-Gewinner in Höhe von 125.000 Euro im Jahr 2013 dazu verurteilt, die Hälfte des Geldes mit einem Freund zu teilen, mit dem er das Los nachweislich gekauft hatte. Es bestätigte somit ein früheres Urteil, in dem der Angeklagte zur Rückgabe von 50.250 Euro an seinen Kollegen und einer Gefängnisstrafe wegen Veruntreuung verurteilt wurde. Die Gerichte sehen es als erwiesen an, dass die beiden Männer an einer Tankstelle in San Isidro zusammen ein Weihnachtslotterielos kauften, das der Kläger mit dem Stift eines dort anwesenden Mitarbeiters unterschrieben und der Angeklagte aufbewahrt hatte Letzterer weigerte sich, nachdem das Gewinnerlos verkündet wurde, die mündliche Vereinbarung einzuhalten und behielt den gesamten Betrag ein. Dank der Aussagen der Tankstellenmitarbeiter, die an dem fraglichen Ereignis anwesend waren, wurde dem Kläger jedoch recht gegeben.

Bildquelle: Canarias 7

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