Modernisierungsplan für die Küste Mogáns nachträglich abgelehnt

Modernisierungsplan für die Küste Mogáns nachträglich abgelehnt

19.11.2020; Gran Canaria – Das Oberverwaltungsgericht hat soeben den Plan zur Modernisierung, Verbesserung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von der Küste Mogáns, der am 22. Mai 2015 genehmigt wurde, abgewiesen. Das Urteil, das Richter Juan Ignacio Moreno-Luque Casariego unterzeichnete, stammt vom 3. November und erklärt sowohl das Dekret als auch den Plan, zu dem es geführt hat, für nichtig. Dieses Urteil wurde gefällt, nachdem die umstrittene Berufung der Eigentümergemeinschaft des Puerto Rico Phase 1 Shopping Centers gegen diese Planung, die sich in dem Maße geschädigt fühlte, dass dieses Dokument die Liberalisierung von Gewerbeflächen in Puerto Rico beinhaltete. Direkt nach Inkrafttreten von dem Modernisierungsplan wurden in diesem touristischen Gebiet zwei weitere große Einkaufszentren errichtet. Nach dem Urteil betrifft der Klagegrund, der diese Nichtigkeitserklärung rechtfertigt, “einen, wesentlichen Verarbeitungsfehler”. Der im Urteil genannte “ungültige Mangel” besteht darin, dass der Plan Gebiete betrifft, die in den öffentlichen Bereich oder der Küstenknechtschaft fallen, und daher einen Küstenbericht erfordern. Dieser Bericht wurde aber vor der Annahme des Plans nicht eingereicht.

Bildquelle: El Diario

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