Neue Regelungen für private Drohnen ab 2020

Neue Regelungen für private Drohnen ab 2020

Madrid/Kanaren; 26.04.2019 – – In Spanien treten ab 2020 neue Regelungen bezüglich ferngesteuerter Drohnen in Kraft.
Ab dann müssen Besitzer ihre unbemannten Fluggeräte in den Gemeinden registrieren lassen. Desweiteren ist auch eine Flugtaugklickeitsbescheinigung für Fernlenkflugkörper (UAV = unmanned areal vehicel) in naher Zukunft als Voraussetzung nötig.
Aktuell gilt für die private Drohnen-Nutzung folgendes:
– Flug nur auf Sicht
– Keine Flüge bei Nacht/Dunkelheit
– Nicht über 120m Höhe fliegen
– Flugverbote für: bewohnte/städtische Gebiete und dort wo Menschenansammlungen möglich sind, wie etwa Parks, Konzerte, Strände, Demonstrationen
– Haftpflichtversicherung für Drohnen sowohl bei gewerblicher als auch privater Nutzung (ist normalerweise nicht in normaler privater Haftpflichtversicherung enthalten)

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