Neue Verordnung für Strände, Promenaden und Küsten von Las Palmas de Gran Canaria

Neue Verordnung für Strände, Promenaden und Küsten von Las Palmas de Gran Canaria

23.10.2020; Gran Canaria – Der Verwaltungsrat der Stadt Las Palmas de Gran Canaria hat gestern die neue städtische Verordnung von Nutzung, Aktivitäten und Einrichtungen an den Stränden, Promenaden und dem Rest der Küste der Stadt bewilligt. Mit dem Entwurf, der dem Plenum zur endgültigen Annahme vorgelegt wurde, wird die seit 16 Jahren geltende Verordnung an die neuen rechtlichen Anforderungen und die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen der Stadt angepasst. Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit sind die drei Säulen, auf denen die neue Verordnung steht. Hier die wichtigsten Regelungen:

  • Die Schutzzone für Meerestiere wurde erweitert und das Angelverbot für das gesamte Badegebiet am Strand von Las Canteras, von La Barra bis zum Ufer und von La Puntilla bis Los Muellitos ausgedehnt. Bei Verstoß sind Bußgelder in Höhe von bis zu 3.000 EUR zu erwarten.
  • Las Canteras als rauchfreier Strand (Aufgrund der Pandemie derzeit für alle Strände gültig).
  • Promenaden sind ausschließlich für Spaziergänger und zum Sitzen bestimmt. Joggen ist nur unter größtmöglicher Rücksichtnahme erlaubt.
  • Auf dem Paseo Las Canteras und dem Paseo El Confital bis zur Plaza de Pepe El Limpiabotas sind Haustiere nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um kleine Haustiere, die von ihren Besitzern in Transportbehältern oder Taschen getragen werden können (Ausnahme für Anwohner).
  • Fahrradfahren an der Promenade von Las Canteras ist nur Montag bis Freitag in der Nacht von 01. 00 bis 08:00 Uhr erlaubt (Ausnahme Feiertage).
  • Bereiche für Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen ausschließlich von dieser Personengruppen genutzt werden (Bisher galt nur bevorzugte Nutzung).

Bildquelle: La Provincia

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