Neues Landgesetz: Apartmenteigentümerin in Puerto Rico wird Zutritt verweigert

Neues Landgesetz: Apartmenteigentümerin in Puerto Rico wird Zutritt verweigert

Gran Canaria; 01.04.2019 – – Den Kauf eines Apartments in einer Wohnanlage in Puerto Rico hat sich ein niederländisches Pärchen wohl anders vorgestellt. Sie kauften am 28.02.19 von dem deutschen Vorbesitzer, über einen Makler, die Wohnung und flogen kurzfristig nach Holland zurück. Am letzten Freitag kehrten sie zurück doch das Zugangspasswort funktionierte nicht. Das Pärchen wandte sich an die Leitung des Objektes und diese verwies auf die Emails, welche dem Paar in den letzten Wochen von der Anlagen-Leitung zugeschickt worden.
Demnach ist eine Nutzung der Eigentumswohung, gemäß eines Gesetzes aus dem Jahr 2013, zu regulären Wohnzwecken nicht mehr gestattet. Eine Kulanzregelung gilt für alle Eigentümer die bis zum 01.01.2017 ihre Wohnungen in touristischen Anlagen erworben haben.
Das bedeutet: Das Eigentümerpärchen darf in der eigenen Wohnung nicht selber wohnen, sondern muss diese über eine professionelle Vermietungsagentur an Touristen vermieten lassen. Die Verwalter der Anlage haben dem Paar angeboten dass sie die Wohnung gerne touristisch weitervermieten und dafür einen monatlichen Festbetrag von 250,- Euro an die Wohnungseigentümer auszahlen können. Auch der Makler konnte die Verwaltung nicht erweichen und zeigte sich ebenfalls überrascht.
Ergo: In touristisch ausgewiesenen Gebieten darf man nicht dauerhaft wohnen oder eine Immobilie als Ferienwohnung für den Eigennutz verwenden. Man darf zwar Apartments und Bungalows kaufen, muss diese aber touristisch vermieten (lassen).
Die Stadtgebiete in den Touristenorten sind in unterteilt in jene die nur für Touristen genutzt werden dürfen und in welche die nur für “Residenten” bewohnt werden dürfen. In Maspalomas wäre dafür das Beispiel Playa del Ingles (nur touristisch bewohnbar) und San Fernando (nur für Menschen die dauerhaft dort leben) zu nennen, wo es eine ähnliche Regelung gibt.

Abbildung symbolisch.

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COMMENTS

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    E.M. 5 years

    Das wurde doch schon einschlägig bekannt gemacht in den Jahren 2017 und 2018. Was ist denn das für ein Makler?? Außerdem liegt in diesem Falle von Puerto Rico noch ein anderes Problem vor, dass die Anlage in “Explotación” ist und es dann wohl mit der Vermietergesellschaft einen Vertrag gibt. Also doppelt schlechte Arbeit vom Makler.

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