Noch nicht rechtskräftige Bußgelder könnten Gültigkeit verlieren

Noch nicht rechtskräftige Bußgelder könnten Gültigkeit verlieren

14.07.2020; Kanaren – Auf den Kanaren wurden während des Alarmzustandes 578 Personen festgenommen und es wurden 62.812 Bußgelder verhängt, wegen Missachtung der Ausgangssperre. Da der Alarmzustand ohne entsprechenden Bußgeldkatalog verabschiedet wurde, wurden Ordnungsstrafen nach bestehenden Sanktionsrichtlinien erteilt. Ein Passus im Gesetz 4/1981 vom 1. Juni könnte viele dieser Strafen verfallen lassen. Er ist zu finden im 1. Kapitel in Artikel 1.3 und sagt dass, wenn die Gültigkeit eines Alarmzustandes beendet ist, auch seine Wirksamkeit bezüglich der zugehörigen Sanktionen und Präventivmaßnahmen verfällt. Jetzt erreichen die Gerichte eine Menge an Widerspruchsklagen, denn in den meisten ist Fällen nicht mal klar, ob es wirklich ein „Ungehorsam gegen die Staatsgewalt“ war und sollten Weitere kommen werden die Gerichte wohl überlastet. Eine Ausnahme bilden die bereits rechtskräftig gewordenen Ordnungsgelder, diese sind gültig.

Bildquelle: 20 Minutos

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