Rechtsfahrgebot nicht eingehalten kostet 200,- Euro Strafe
Kanaren/Spanien; 21.03.2018 – – Mittelspurschleicher aufgepasst: Die Polizei wurde von der “Generaldirektion für Verkehr” angewiesen Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot besser zu ahnden. Artikel 31 der spanischen Verkehrsordnung gibt an das für die Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebotes eine Strafe in Höhe von 200,- Euro fällig wird. Alle Autobahnspuren links von der rechten Fahrspur dienen nur zum überholen oder dürfen nur im Stau zum warten benutzt werden.
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