Santa Cruz: Ferienvermietung nur in Gebäuden die älter als 10 Jahre sind?

Santa Cruz: Ferienvermietung nur in Gebäuden die älter als 10 Jahre sind?

Teneriffa; 08.11.2018 – – Nach dem Las Palmas seine Regeln für die privaten Ferienwohnungen in der Stadt massiv verschärfen will, hat auch Santa Cruz de Tenerife einen Vorentwurf zur neuen Regelung veröffentlicht.
Demnach darf eine private Vermietung zu touristischen Zwecken nur Gebäuden erfolgen die älter als 10 Jahre sind. Dabei sind die Stadtteile mit historischer Bebauung, wie El Toscal und Barrio de Los Hoteles, von dieser Regelung ausgenommen.
Der Stadtrat wolle das Recht auf freien Wettbewerb und die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit einerseits und der Verfügbarkeit von bezahlbaren Wohnraum sowie der Privatsphäre von Langzeitmietern in Einklang bringen.
Die für die Vermietung vorgesehenen Wohnungen müssen außerdem über einen separaten Eingang für die Touristen verfügen.
Bei Einfamilienhäusern gilt die 10-Jahres-Regelung nicht. Diese können, sofern die Zulassung für die touristische Vermietung erteilt wurde, auch als solche genutzt werden.
Der Gesetzesentwurf wurde auf der Webseite der Stadt veröffentlicht. Innerhalb der 30-Tagesfrist können Einwände oder Änderungsvorschläge eingereicht werden, bis es dann zur Abstimmung im Stadtparlament kommt.

Bildquelle: Sergio Mendez

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