Seit heute dürfen viele Ladengeschäfte und Dienstleister wieder öffnen

Seit heute dürfen viele Ladengeschäfte und Dienstleister wieder öffnen

Mitteilung von der Rechtsanwaltskanzlei Perez Alonso. Der Text wurde unverändert, unkommentiert übernommen.

AB HEUTE DÜRFEN DIE MEISTEN LOKALE UND DIENSTLEISTER WIEDER ÖFFNEN.

Ab heute darf man alle Läden wiedereröffnen (und man darf alle Dienstleistungen wieder erbringen), die nach der Erklärung des Alarmzustandes suspendiert wurden, ausser den Läden mit mehr als 400 M2 und diesen die sich in Einkaufzentren befinden, und den Vergüngungsparks, und ausser der Gastronomie. Die Kunden dieser Geschäftslokale dürfen aber nur bis 30% ihrer maximalen Kapazität nutzen, und die Regeln der sozialen Distanz einhalten sowei bestimmte Sicherheitsauflagen einhalten. Die Lokale müssen immer wieder desinfiziert werden, und die Angestellten müssen sich auch mit Masken schützen (sowie die Kunden wenn die Distanz nicht eingehalten werden kann), es müssen Handdesinfizierungsmittel verfügbar sein, usw. Strassenmärkten (mercadillos) dürfen auch öffen wenn die Gemeinden das so wollen, aber nur 25% der Plätze und die Kunden dürfen nichts anfassen… Die Distanz zwischen einem Angestellten und den anderen oder den Kunden darf nicht weniger als zwei Meter sein (1 Meter wenn es eine undurchdringliche Barriere gibt). Bei Dienstleistungen wie Frisöre, Esthetiksalone oder Fisioterapie, wo die soziale Distanz zwischen Kunde und Dienstleister nicht möglich ist, muss man mindestens die Distanz zwischen dem einen Kunden und den nächsten einahlten, und sowohl der Dienstleister als auch der Kunde müssen Maske tragen und alle Schutzmassnahmen einhalten… Kunden ab 65 müssen eine speziell reservierte Zeit haben, und das muss man im Lokal mit einem Schild ausstellen… usw.

WO KÖNNT IHR DIE GENAUEN SICHERHEITSAUFLAGEN EINSEHEN. Wie genau diese kompliziert geregelten Sicherheitsauflagen aussehen, wenn Ihr ab heute öffnen wolltet, müsst ihr aber in der Verordnung “Orden SND/388/2020, de 3 de mayo, por la que se establecen las condiciones para la apertura al público de determinados comercios y servicios, y la apertura de archivos, así como para la práctica del deporte profesional y federado” anschauen, sie sind ja zu detailliert um sie hier vollständig zu schildern.

KEINE PANIK: IHR SEID NICHT “VERPFLICHTET” ZU ÖFFNEN, interpretiert und sagt mindestens die Regierung. Viele werden meinen, die jetztige Lage erlaubt es nicht, ihre Geschäfte zu öffnen, da es keine Kunden geben wird, oder weil die Auflagen das unwirtschaftlich machen, oder weil sie noch Angst vor dem Virus haben. Wenn ihr ein “cese de actividad” (provisorische Einstellung der Aktivität, mit finanzlieller Unterstützung des Staates) beantragt habt, oder ein ERTE (staatlich finanzierte provisorische Kündigung der Angestellten, oder Kurzarbeit), heisst das nicht, dass das zu Ende gekommen ist. Ihr könnt anscheinend weiter zu Hause bleiben, wenn Euch alles zu gefährlich oder zu unwirtschaftlich vorkommt. . Allerdings: Wenn Ihr im “cese de actividad” und darum eine finanzielle Unterstützung von der Sozialversicherung bekommt, dann müsst Ihr wählen: Entweder wieder öffnen oder die Leistung der Sozialversicherung kassieren.

Gesetzliche Grundlage: https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-4793.

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