
Correos von Gericht verurteilt – Sonnencreme gehört zum Arbeitsschutz
Kanaren; 08.03.2018 – – Correos (spanische Post) wurde von einem kanarischen Gericht zu einem Bußgeld von 5.120,- Euro verurteilt. Grund: Correos hat seinen Mitarbeitern keine Sonnencreme als Teil des Arbeitsschutzes ausgehändigt. Denn das Unternehmen hat die Belastung durch UV-Strahlung nicht als Gesundheitsrisiko während der Arbeitszeit behandelt und auch nicht in den Richtlinien zum betrieblichen Arbeitsschutz gelistet. Arbeitsinspektoren haben dies wiederholt 2015 und 2016 festgestellt und bemängelt, denn im Arbeitsschutzgesetz ist dies ausdrücklich festgehalten. Außerdem müsse die UV-Strahlung in den betrieblichen Arbeitsschutzrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften festgehalten werden. Correos hatte im Prozess dagegen gehalten, dass sie ihre Postboten für die Sommersaison mit Arbeitskleidung und Schirmmützen ausstattet. In der Urteilsbegründung drückte das Gericht sein Unverständnis über die Uneinsichtigkeit des Unternehmens aus. Im vorausgegangen Verwaltungsverfahren hatte die Sozialbehörde ein Bußgeld von 8.196€ verhängt. Das Gericht hat zwar die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbeschlusses vom Verwaltungsgericht dem Grunde nach bestätigt. Jedoch hat es die Höhe des Bußgeldes auf 5.120€ reduziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann in letzter Instanz vor dem obersten Kanarischen Gerichtshof (TSJC) verhandelt werden.
Das Urteil an sich ist für viele Arbeitsbereiche auf den Kanaren von Bedeutung, denn alle Mitarbeiter von Unternhmen, welche unter freiem Himmel arbeiten müssen, sollten ihre Arbeitsschutz-Richtlinien prüfen und anpassen. Aufgrund der Nähe zum Äquator sind die Kanaren stärkerer Sonnenstrahlung ausgesetzt, somit ist besonder hier auf den Inseln wichtig, optimal geschützt zu sein. Die Kanaren haben die höchste Hautkrebsrate von ganz Spanien, was auf die hohe UV-Strahlung als Risikofaktor zurückzuführen ist.
Bildquelle: georgiaboanoro.com