El Hierro, La Gomera & La Graciosa beginnen am Montag mit “Phase 2”
Kanaren; 16.05.2020 – – Ab Montag, den 18.05.20, werden La Graciosa, La Gomera und El Hierro, in die Phase 2 des Corona-Deeskalationsplans eintreten. Dies bestätigte der Gesundheitsminister Salvador Illa.
Die Balearen-Insel Formentera wird ebenfalls mit Phase 2 beginnen.
Vorerst müssen weiterhin die Maßnahmen und Empfehlungen des Gesundheitsministeriums in Madrid sowie des Gesundheitsministeriums der Regierung der Kanarischen Inseln eingehalten werden.
Die Balearen-Insel Formentera wird ebenfalls mit Phase 2 beginnen.
Vorerst müssen weiterhin die Maßnahmen und Empfehlungen des Gesundheitsministeriums in Madrid sowie des Gesundheitsministeriums der Regierung der Kanarischen Inseln eingehalten werden.
Phase 2 – Änderungen (Auswahl):
– In größeren Gruppen ist der sozialer Kontakt für Personen zulässig, die nicht gefährdet sind und auch keine Vorerkrankungen aufweisen, welche sie zur Risiko-Gruppe gehörig macht.
– Hochzeiten mit einer begrenzten Anzahl von Teilnehmern werden erlaubt.
– Besuche eines Verwandten mit Behinderungen in Wohnheimen und geschützten Wohnungen. Außer in Pflegeheimen.
– Öffnung von Einkaufszentren oder Parks für die Öffentlichkeit. In jedem Fall muss ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Kunden gewährleistet sein. Für Personen über 65 Jahre wird ein bevorzugter Serviceplan erstellt.
– In nicht sitzenden Verkaufs- oder Freiluftmärkten kann die Anzahl der Stände, die betrieben werden können, mit den in Phase I angegebenen Maßnahmen auf ein Drittel der üblichen Stände oder einen ähnlichen Abstand mit vergrößerter Oberfläche erweitert werden.
– Eröffnung von Bildungs- und Ausbildungszentren (Fahrschulen, Akademien usw.), die nicht in den Abschnitten Bildung und Wissenschaft enthalten sind. Die geeigneten Abstands-, Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden festgelegt.
– Institute und Bildungszentren können zu drei Zwecken wiedereröffnet werden: Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen für diejenigen Schüler, die Unterstützung benötigen, Betreuung von Kindern unter sechs Jahren, deren Eltern persönlich arbeiten müssen.
– Für Räumlichkeiten Verbrauch in den Räumlichkeiten mit Tischservice mit Garantie der Trennung zwischen Kunden am Tisch und zwischen Tischen, außer Nachtclubs und Bars. Beschränkung auf ein Drittel der Kapazität.
– In Touristenunterkünften ist die Eröffnung von öffentlichen Bereichen auf ein Drittel der Kapazität begrenzt, mit Ausnahme von Hotels, Restaurants und Cafés, die den für diesen Sektor festgelegten Beschränkungen unterliegen.
– Wiederaufnahme der Jagd und des Sportfischens.
– Kinos, Theater, Auditorien und ähnliche Räume (mit vorab zugewiesenen Sitzplätzen ) mit einer Kapazitätsgrenze von einem Drittel
– Kulturelle Handlungen und Shows von weniger als 50 Personen an geschlossenen Räumen.
– Kultur- und Outdoor- Unterhaltungsveranstaltungen und Shows von weniger als 400 Personen (solange sie sitzen und den erforderlichen Abstand einhalten).
– Aktiv- und Naturtourismus für größere Personengruppen.
– Sportanlagen in geschlossenen Räumen ohne Öffentlichkeit (nur zur Ausübung von Sportarten, bei denen kein Kontakt besteht oder das Ansteckungsrisiko gering ist).