Neue Kennzeichnungspflicht an Zapfsäulen und Tankdeckeln
Kanaren/Madrid; 11.10.2018 – – Ab morgen, dem 12.10.2018, gibt es eine neue Kennzeichnungspflicht von Zapfsäulen. Die EU-Vorschrift UE2014/94 wird damit dann in Spanien umgesetzt. Es gibt eine Übergangsfrist in der die alte und neue Kennzeichnung erlaubt ist. Auch auf Neufahrzeuge aller Art muss im Bereich des Tankdeckels die neue Bezeichnung angebracht sein, damit es beim Tankvorgang nicht zu Verwechslungen mit der Kraftstoffart kommt. Die neue Beschriftung gibt an, wieviel Ethanol im Kraftstoff enthalten ist und hat in der ganzen Europäischen Union einheitliche Symbole. Damit sollen Missverständnisse vermieden werden, z.B. wenn Touristen im EU-Ausland tanken wollen.