Spanien zahlt jetzt die Mieten für Corona-Krisenopfer

Spanien zahlt jetzt die Mieten für Corona-Krisenopfer

Information der Kanzlei Perez Alonso bezüglich staatlicher Übernahme der Mietkosten in Spanien.
Der Text wurde unverändert, unkorrigiert, ungekürzt und unkommentiert übernommen:


ZUSAMMENFASSUNG ALLER NEUEN MASSNAHMEN DER REGIERUNG WEGEN DER JETZIGEN CORONAVIRUSKRISE FÜR DEN SCHUTZ VON MIETERN UND VON MENSCHEN OHNE WOHNUNG… (RDL. 11/20 + OM. 336/20).

📌 WICHTIGE NACHRICHT! NEU: DIREKTE ZAHLUNG VON MIETEN DERJENIGEN DIE WEGEN DER CORONAVIRUSKRISE IHRE MIETEN NICHT ZAHLEN KÖNNEN. Der Erlass “Orden Ministerial 336/2020” vom 10.4.2020 der spanischen Regierung ist HEUTE, Samstag den 11. April 2020 im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht worden (https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-4412).

> BEDINGUNGEN:
– der Mieter muss seinen Job verloren haben, oder ihm muss provisorisch gekündigt worden sein (ERTE), oder in Kurzarbeit sein, oder aufgehört haben zu arbeiten um einen Verwandten zu pflegen.
– Mieter und Vermieter dürfen nicht verwandt sein.
– Der Mieter darf kein Miteigentümer der Wohnung sein.
– Der Mieter darf keine andere Wohnung in Spanien besitzen, und auch kein Recht haben, eine andere Wohnung zu bewohnen, es sei denn, er weist nach, er kann sie ungewollt nicht nutzen.
– Der Mieter darf nicht mehr als 1645,80 € monatlich verdienen (etwas mehr wenn man zu zweit ist, oder wenn man Kinder hat, oder behindert ist).
– Die Miete + Wasser+ Strom + Internet+ Umlagen und ähnlich nötige Kosten müssen mehr als 35% der Gesamteinkommen der Mitglieder der Familie betragen, die zusammen in der Wohnung leben.
– Man muss einem Mietvertrag haben und die Zahlungen der letzten drei Monate nachweisen.

> HILFE:
– Das jeweilige Bundesland übernimmt (schon ab April 2020) per Überweisung die Zahlung der Miete an den Vermieter (bis maximal 900 € monatlich), sechs Monate lang, aber nur solange die Bedingungen weiter erfüllt werden.

📌 MASSNAHMEN DES ERLASSES 11/20 VOM 31.3.2020 FÜR DEN SCHUTZ VON „WIRTSCHAFTLICH SCHWACHEN“ MIETERN VON WOHNUNGEN, DIE IHREN HAUPTWOHNSITZ SIND (das gilt nicht für andere Mietverträge, z.B. für Geschäftslokale oder für Zweitwohnungen): STUNDUNGEN/HALBIERUNG DER MIETEN/ZWANGSVERLÄNGERUNG VON MIETVERTRÄGEN/ SUSPENDIERUNG VON RÄUMUNGEN/ZINSLOSE DARLEHEN AN MIETER.

> BEDINGUNGEN: Der Erlass beschließt bestimmte Hilfsmaßnahmen aber NUR für die sogenannten “WIRTSCHAFTLICH SCHWACHEN PERSONEN”, und das werden diejenigen sein, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Arbeitslos sein, oder provisorisch ohne Arbeit sein (ERTE), oder in Kurzarbeit sein weil man sich um die Familienangehörige kümmern muss; oder wenn man Unternehmer ist, “eindeutig” weniger verdient haben wegen der Krise.
b) Monatlich weniger als 3 x IPREM verdienen (IPREM ist momentan 537,84 € monatlich). Diese Einkommen dürfen grösser sein, wenn man Kinder hat, Mitglieder der Familie über 65, oder Behinderte, oder wenn man selbst behindert ist (offiziell in Spanien anerkannte Behinderung von mindestens 33%).
c) Mieter von einer Wohnung sein, und dass die Miete + Wasser+ Strom + Internet + Umlagen und ähnlich nötige Kosten mehr als 35% der Gesamteinkommen der Mitglieder der Familie beträgt, die zusammen in der Wohnung leben.
d) Kein Eigentümer oder Niessbrauchrechtler einer anderen Wohnung sein in Spanien, es sei denn, man kann sie nicht nutzen aus nicht freiwilligen Gründen.

> VORTEILE, nur für diese „wirtschaftlich schwachen Mieter“:

– Die laufenden Räumungsklagen werden gestoppt, auf Antrag des Mieters, wenn er nachweist, dass er „wirtschaftlich schwach“ ist, und zwar bis das Sozialamt die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen kann, aber maximal sechs Monate lang. Man verbietet auch die Mietverträge dieser Mieter wegen Nichtzahlung der Mieten zu kündigen oder die offenen Mieten gerichtlich zu verlangen, und das in den nächsten 6 Monaten.

– Mietverträge, die zwischen heute und 2 Monaten nach Ende der Ausnahmesituation zu Ende kommen, werden automatisch um bis 6 weiteren Monate verlängert (wenn der Mieter das beantragt und er keinen Anspruch auf eine längere Verlängerung hat, und wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren). Die Konditionen des Vertrages dürfen sich dabei nicht verändern.

– Wenn der Vermieter eine Firma ist, oder wenn der Vermieter mehr als 10 Wohnungen besitzt, oder wenn er mehr als 1.500 M2 an Wohnungen besitzt, kann der Mieter innerhalb von EINEM MONAT (ACHTUNG, FRIST!) verlangen, dass die Miete entweder halbiert oder gestundet wird. Der Vermieter muss dann innerhalb von 7 Tagen antworten. Tut er das nicht, nimmt man an, dass er die Stundung akzeptiert. Die Halbierung der Miete oder die provisorische Nichtzahlung der ganzen Miete gelten für die Zeit des Alarmzustandes und auch danach, wenn man weiter „wirtschaftlich schwach“ bleibt, aber insgesamt maximal 4 Monate lang. Die gestundete volle Miete muss dann in monatlichen Raten (ohne Zinsen) bezahlt werden, innerhalb von 3 Jahren, aber spätestens bei Beendigung des Vertrages. Bei den anderen bescheideneren Vermietern, die nicht so viele Wohnungen besitzen (also bei den Meisten, denn in Spanien gibt es nur wenige Wohnungen die von großen Konzernen vermietet werden) kann der Mieter auch sowas verlangen, und der Mieter muss dann innerhalb von sieben Tagen antworten, aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Stundung oder eine Halbierung der Miete zu akzeptieren. Der Erlass (dummerweise!) sagt nicht, was passiert, wenn der Vermieter dann nicht antwortet (also vermutlich passiert dann nichts…oder nimmt man etwa an, dass der Vermieter den Antrag annimmt? Achtung: Vermieter sollten deshalb auf jedem Fall antworten!).

– DARLEHEN. Diese Mieter, wenn sie keine Stundung oder keine Halbierung der Miete erhalten, können staatliche garantiert zinslose und kostenlose Bankkredite erhalten, um die offenen Mieten zu bezahlen, und die Kredite müssen innerhalb von 6 Jahren getilgt werden (in manchen Fällen in 10 Jahren). Ich nehme an, der Staat wird diese Zinsen und Kosten übernehmen müssen… aber geregelt ist das momentan nicht.

📌 NEU: ORDEN MINISTERIAL VOM 10.4.2020, HEUTE IM STAATSANZEIGER VERÖFFENTLICHT. UNTERSTÜTZUNG VON MENSCHEN OHNE WOHNUNG.

BEDUNGUNGEN:

Folgendes Personen dürfen diese Unterstützung beantragen:
– Frauen die Opfer von familiären Gewalt geworden sind und deswegen keine Bleibe haben,
– diejenigen die von ihren Wohnungen zwangsgeräumt worden sind,
– Leute ohne Wohnung,
– oder andere Personen die “besonders schutzbedürftigt” sind, und als solche vom jeweiligen Sozialamt anerkannt worden sind,
wenn sie keine Wohnung und kein Niesbrauchrecht besitzen, die sie benutzen können.

ART DER UNTERSTÜTZUNG.

– Das jeweilige spanische Bundesland wird, maximal fünf Jahre lang,
– eine Wohnung zur Verfügung stellen,
– oder wenn es keine öffentliche Wohnung gibt, 600 € (für eine Miete) plus 200€ für Nebenkosten (aber bis maximal die ganze Höhe dieser Kosten) zahlen. Über die Höhe der Hilfe muss das Sozialamt vor der Entscheidung des Amtes entscheiden. Ausnahmsweise kann die Summe für die Miete bis 900 € sein.
– Außerdem kann das Amt die offenen Mietschulden und Nebenkostenschulden der letzten sechs Monate übernehmen, die der Mieter nicht zahlen konnte.

Ich hoffe, diese Info ist einigen von Euch nützlich…
José Antonio Pérez Alonso, abogado-Rechtsanwalt.
www.kanzleiperezalonso.com.

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