Umweltschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen Emmasa wegen illegaler Abwasser-Einleitung
Teneriffa, 28.09.2018 – – Wegen der illegalen Einleitung von Abwässer in den Ozean, am Küstengebiet “La Hondura”, in Santa Cruz de Tenerife, wird die Umweltschutzbehörde eine Geldstrafe von 30.000,- bis 45.000,- Euro gegen die verantwortliche Firma “Emmasa” verhängen. Dies teilte gestern die Direktorin der Behörde mit. Die gesetzlich festgelegte Höchststrafe beträgt 300.000,- Euro. Bisher gab es für die illegale Abwassereinleitung an diesem Ort bereits 2002 und 2006 verhängte Bußgelder in Höhe von 30.000,- und 45.000,- Euro.
Der Umweltschutzbehörde selbst ist es egal ob die Verschmutzung ein Unfall oder Absicht war, denn jede Art von nicht genehmigter Einleitung zieht eine Strafe nach sich, sagte die Direktorin Ana Batista.
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