72 Stunden Haft ohne Haftbefehl – Polizeigesetz in Spanien

72 Stunden Haft ohne Haftbefehl – Polizeigesetz in Spanien

Viele Touristen und Auswanderer wissen nicht das es es im Gegensatz zu Deutschland einen kleinen aber beängstigenden Unterschied gibt. In Spanien kann jeder auch wegen Kleinigkeiten 72 Stunden von der Polizei festgesetzt und inhaftiert werden. Dazu bedarf es keinem Haftbefehl! Jüngstes Beispiel: ein Journalist namens “Herr Kretschmer” aus München, welcher an einem Bericht über Vulkanismus auf Gran Canaria recherchiert. Vorletzten Freitag wurde dieser Mann, welcher mit einem Mietwagen in Maspalomas unterwegs war, von einem Einsatzfahrzeug der Polizei überholt, ausgebremst und aus dem Fahrzeug gezogen. Nach der obligatorischen Personenkontrolle ob der Mann Waffen bei sich habe, wurde er für 60 Stunden in eine Arrestzelle im Polizeirevier von San Fernando eingeliefert. Was war passiert? Laut Angaben von Herr Kretschmer wollte er in San Fernando einparken. Eine Polizisten gab – nach seiner Aussage – ihm unklar zu erkennende Handzeichen. Herr Kretschmer interpretierte diese als Hinweis das er da nicht parken darf und woanders parken solle. Er suchte sich dann einen anderen Parkplatz, anstatt mit der Polizistin ins Gespräch zu gehen. Am Montag war dann der Haftprüfungstermin zu dem ihn ein ihm zugeteilter deutschsprachiger Anwalt begleitete. Doch durfte der Anwalt mit seinem Klienten bis zur Vernehmung nicht mit ihm über den Fall sprechen. Vom Richter erfuhr der Betroffene was ihm vorgeworfen wird: Entziehung einer Polizeikontrolle, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Fahrerflucht. Vier Polizisten gaben an dies zu bezeugen, aber der Richter schenkte dem Angeklagten glauben und spricht ihn nach 60 Stunden in Polizeigewahrsam frei.
Fazit: Anders als in Deutschland sind Polizisten in Spanien noch Respektspersonen die ein gewissen Maß an Handlungsspielraum haben um einem das Leben – völlig legal – schwer zu machen. Wenn Sie eine Anweisung eines Polizisten nicht genau verstanden haben, haken Sie notfalls nochmal nach was er genau von Ihnen will. Denn sonst könnten auch Sie wegen Kleinigkeiten oder Missverständnisse bis zu 72 Stunden völlig legal in Polizeigewahrsam kommen und keiner erfährt etwas davon.

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