Oberstes Gericht der Kanaren erlaubt private Vermietung von Ferienunterkünften
Kanaren; 24.12.2018 – – Der Wunsch der Regierung der Kanaren, private Ferienvermietung in touristischen Gebieten zu verbieten, wurde vom Obersten Gerichtshof der Kanaren (TSJC) abgelehnt. Denn dies wäre nach Ansicht des Gerichts eine Bevorteilung von Hotels und somit eine Wettbewerbsverzerrung. Ebenso ist der Gesetzesentwurf nicht mit der Handels- & Marktfreiheit vereinbar.
Für die privaten Eigentümer von Ferienobjekten in den touristischen Zonen, welche ihre Objekte in Eigenregie, z.B. über Airbnb oder booking.com, vermarkt haben, ist dies wohl das schönste Weihnachtsgeschenk.
Abbildung symbolisch.