Außerordentliche Kündigung während der Krise verboten
28.03.2020; Spanien — An diesem Freitag hat das Kabinett der spanischen Regierung entschieden, dass Entlassungen aufgrund von höherer Gewalt, wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen oder produktionstechnischen Gründen gesetzlich verboten ist. Die Arbeitsministerin Yolanda Díaz erklärte, dass dieses Gesetz ab Freitag gültig ist. Arbeitnehmer dürfen während der Zeit freigestellt werden müssen danach aber wieder eingestellt werden.