Vulkanhilfe für Bewohner des Katastrophengebiets abgelehnt
28.10.2023; La Palma – Der Oberste Gerichtshof der Kanaren hat einen Beschluss der Regierungsdelegation bestätigt, in dem einem Einwohner von El Paso eine finanzielle Unterstützung für die durch den Vulkanausbruch verursachten Schäden an seinem Haus in Las Manchas wegen unklaren Eigentumsverhältnissen abgelehnt wurde. Laut dem damals erlassenen königlichen Erlass hieß es, dass der Antragssteller einen Vorschuss von bis zu 50 % der Höchstsumme erhalten würde, wenn der Betroffene keinerlei weitere Einkommen oder Zuschüsse von öffentlichen oder privaten Unternehmen erhielt. Die Entscheidungsfrist betrug drei Monate, in welchen das Eigentumsverhältnis nicht geklärt und der Antrag somit abgelehnt wurde. Die Beihilfe wurde Personen gewährt, dessen gewöhnlicher Wohnsitz vollständig zerstört wurde, solange ein Familienmitglied dort lebte und nachweisen konnte, der Eigentümer zu sein. Der Antragsteller hatte behauptet, der Eigentümer zu sein, was er mit zwei Zeugen belegte, von denen einer jedoch seine Aussage zurücknahm.
Bildquelle: El Diario