ITV – Änderungen für 2018 bei Fahrzeug-Hauptuntersuchungen
Ab 2018 treten die EU-weiten Standards für KFZ-Hauptuntersuchungen auch auf den Kanaren in Kraft.
Bedeutet:
-Neuwagen müssen erst nach 4 Jahren die HU machen lassen
-Gebrauchtwagen unter 10 Jahre Alter müssen nur noch alle 2 Jahre HU machen lassen
-Fahrzeuge älter als 10 Jahre müssen jährlich zum ITV (“TÜV”) die HU machen lassen