Arbeitsgericht Teneriffa entscheidet gegen Ryanair-Regelung für Leiharbeiter

Arbeitsgericht Teneriffa entscheidet gegen Ryanair-Regelung für Leiharbeiter

Teneriffa; 19.09.2018 – – Das Arbeitsgericht in Santa Cruz de Tenerife hat enschieden, dass spanische Gerichte auch für die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern bei Ryanair zuständig sind. Ryanair hat bisher darauf bestanden das irisches Recht angewandt wird, wenn es um Personal-Streitigkeiten mit Angestellten gibt, die als Leiharbeiter bei der Fluggesellschaft arbeiten, auch wenn der Arbeitsplatz im Ausland, etwa in Spanien, ist. Dem widersprach der Richter. Wer jahrelang z.B. auf der Ryanair-Basis in Tenerife Sur arbeitet, auch wenn er über eine externe Firma angestellt ist, unterliegt spanischem Arbeitsrecht. Dies gilt auch dann wenn keine der beteiligten Firmen einen Geschäftssitz in Spanien haben.

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