Außerordentliche Kündigung während der Krise verboten

Außerordentliche Kündigung während der Krise verboten

28.03.2020; Spanien — An diesem Freitag hat das Kabinett der spanischen Regierung entschieden, dass Entlassungen aufgrund von höherer Gewalt, wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen oder produktionstechnischen Gründen gesetzlich verboten ist. Die Arbeitsministerin Yolanda Díaz erklärte, dass dieses Gesetz ab Freitag gültig ist. Arbeitnehmer dürfen während der Zeit freigestellt werden müssen danach aber wieder eingestellt werden.

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