Baugenehmigung für Erdgas-Anlage in Granadilla storniert

Baugenehmigung für Erdgas-Anlage in Granadilla storniert

Teneriffa; 08.03.2018 – – Der oberste Gerichtshof annulliert die 2012 vom Industrieministerium an Gascan erteilte Genehmigung zum Bau der Erdgas-Wiedervergasungsanlage in Granadilla. Als Grund wird angeführt das de rProzess der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend abgeschlossen wurde.
Der Oberste Gerichtshof bestätigt damit ein vor zwei Jahren von der Kammer für Verwaltungsstreitfragen des Obersten Gerichtshofs von Madrid (TSJM) ergangenes Urteil, das eine Beschwerde der Bürgerbewegung gegen den Hafen von Granadilla statt gab.
In einem jetzt vom High Court gebilligten Argument entschied die TSJM, dass die Untersuchungen nicht ausreichend abgeschlossen wurden. Die möglichen Auswirkungen dieser Anlage bei Annahme, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas, in Bezug auf andere gefährliche Industriezweige in der Nachbarschaft, hätten besser untersucht werden sollen. Gerade weil sie “kumulativ” mit anderen potentiell gefährlichen Industrien, die in demselben Gebiet existieren, zusammen wirkt. So befindet sich in 400m Entfernung zum Beispiel das Strom- & Wärmekraftwerk.
Die Umweltverträglichkeit und ökologische Interessen in diesem Gebiet wurden von Gascan nicht genügend durch Studien untersucht und erklärt, weswegen die Baugenehmigung nun zurückgenommen wurde.

Bildquelle: Wikimedia

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