EU will Spanien wegen 19 Mülldeponien auf den Kanaren verklagen

EU will Spanien wegen 19 Mülldeponien auf den Kanaren verklagen

Kanaren/Brüssel; 08.06.2018 – – Die Europäische Kommission (EK) hat heute bekannt gegeben, dass sie Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verklagen wird, weil sie auf den Kanarischen Inseln, und in vier anderen Provinzen, keine Abfallbewirtschaftungspläne erstellt oder überprüft hat-
Brüssel erklärte, dass diese Pläne in vier autonomen Gemeinschaften – Aragón, Baleares, Canarias und Madrid – sowie in der autonomen Stadt Ceuta nicht festgelegt oder überarbeitet wurden.
Spanien sollte die in der Abfallrichtlinie vorgesehenen Bewirtschaftungspläne für sein gesamtes Hoheitsgebiet spätestens am 12. Dezember 2010 aufgestellt und diese Initiativen mindestens alle sechs Jahre bewertet und überprüft haben.
Darüber hinaus sollten die spanischen Behörden Brüssel über die Managementpläne einmal im Jahr informieren, und alle ihre Revisionen aufzeigen. “Die Kommission hat Spanien wiederholt aufgefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen: zunächst durch eine schriftliche Erklärung im November 2016 und dann durch eine mit Gründen versehene Stellungnahme im Juli 2017”, sagte die EU-Kommission heute.
Die Abfallbewirtschaftungspläne sind laut EG ein “Schlüsselinstrument”, wenn es darum geht, die negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt, durch Erzeugung und Verwertung von Abfällen.zu verringern.
Auf der anderen Seite hat die EU heute eine erste Mahnung wegen eines weiteren Verstoßes gegen die Abfallrichtlinie an Spanien geschickt.
Nach der EU-Exekutive hat das Land ein Mahnschreiben erhalten, begründet auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Jahr 2017, das erklärt, dass Spanien gegen das Abfallrecht verstoßen habe, weil sie die erforderlichen Maßnahmen in 61 Deponien nicht umgesetzt haben.
“Die spanischen Behörden hätten gewährleisten müssen, dass die Abfallbewirtschaftung ohne Gefährdung der Gesundheit oder Schädigung der Umwelt durchgeführt wird”, sagte die Europäische Kommission.
Trotz „einiger Fortschritte“ seit dem Urteil, sind die Arbeiten um „das Schließen, abdichten und reparieren in 22 Deponien noch nicht abgeschlossen (19 auf den Kanarischen Inseln, eine in Andalusien und zwei in Murcia)“, bemängelt die Komission.
Die EU hat hinzugefügt, dass mehr als ein Jahr nach der Entscheidung des Gerichts “das Urteil von den nationalen Behörden noch nicht vollständig umgesetzt wurde, was ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Umwelt darstellt”.
Nach dem Schreiben hat Spanien eine Frist von zwei Monaten, um zu handeln.

Bildquelle: europarl.europa.eu

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    Sehr geehrter AUTHOR,

    leider ist in dem vorstehenden Artikel kein Hinweis enthalten welcher zuständige Mitarbeiter der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof die Klage führt bzw. eingereicht hat.

    Die Kanarische Regierung hat
    in den vergangenen Jahren und das bis heute autonome Entscheidungen getroffen die klar gegen die Richtlinien der
    Europäischen Kommission verstoßen. Meine Beobachtungen und eigene Erfahrungen führen dazu auch einen Prozeß gegen die Kanarische Regierung anzustrengen weil man gegen die Grundprinzipien des Schutzes des Eigentums Erlasse durchführt die
    obwohl rechtskräftige Bebauungspläne verabschiedet worden sind gegen Eigentümer von Grundstücken sogenannte Equipo Redakteur erlassen werden welche die betroffenen Grundstücke so stark einschränkt dass man kaum oder nichts mehr bauen kann obwohl zuvor beim Einbringen meines Grundstücks die Sachlage anders dargestellt worden ist. Rein zufällig in den Gesprächen mit den verantwortlichen vom Rathaus hat man von diesen Einschränkungen erfahren ohne diese genau definieren zu können außer der Aussage ich sollte einen Anwalt konsultieren.
    Der Anwalt wollte viel Geld haben um auf dem Klagewe etwas zu erreichen, allerdings war ich nicht bereit dies zu tun da ich parallel erfahren hatte dass 30 Grundstücksbesitzer gegen diesen Bebauungsplan klagen weil Ihnen ähnliches widerfahren ist. Im nachfolgenden Kapitel hat der oberste Gerichtshof der Kanaren jetzt das Vermietungsverbot aufgehoben allerdings man glaubt es nicht habe ich in der Zeitschrift Lanzarote 37 gelesen dass ein Deutscher von der Kanarischen Regierung in Höhe von 30.000 € einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen hatte weil er sein Haus vermietet hatte und dies die Guarda Civil feststellen konnte. Dieser Deutsche klagte vor dem EuGH gegen diesen Bescheid und hat verloren somit musste er an die Regierung bezahlen was für mich ein Urteil auf einem anderen Stern und vollkommen verrückt war. Jetzt ist das Urteil endlich zu Gunsten der Besitzer von Wohnungen und Häuser ausgegangen damit die nicht mehr bestraft werden können.
    Auf meinem Grundstück ist laut BB-Plan Hotel/Touristik genehmigt was Arbeitsplätze schaffen würde. Aber durch das Equipo Redakeur
    ist die Nutzung so eingeschränkt dass man auf dem Grundstück nichts bauen kann was eine Touristische Nutzung zu lassen würde und dagegen würde ich gerne vor dem EuGH klagen. Gerne höre ich eine Reaktion damit ich diese Informationen fortsetzen könnte appropo vor dem Beitritt in den rechtsgültigen Bebauungsplan hatte die Gemeinde schriftlich ein Einkaufszentrum dort zu bauen bestätigt und in Aussicht gestellt.

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