Gartenarbeit auf externen Grundstücken wieder erlaubt
Madrid; 02.05.2020 – – Seit heute ist es wieder erlaubt auf seinen Grundstücken und Nutzgärten der Arbeit nachzugehen, wenn diese nicht direkt mit dem Wohngrundstück verbunden sind.
Der Garten muss sich in der selben Gemeinde befinden. Wer Tiere zu versorgen hat und dies nicht anderweitig organisieren kann darf auch gemeindeübergreifend zum Grundstück fahren.