Gesetz zur „ neuen Normalität“ verabschiedet
10.06.2020; Spanien – Das Gesetz für die Phase der „neuen Normalität“ wurde gestern verabschiedet. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den autonomen Gemeinden. Für den Autonormalverbraucher ist das wichtigste wohl, das die Maskenpflicht erhalten bleibt, immer, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Da dieser Sicherheitsabstand immer und überall eingehalten werden muss, werden Unternehmer mit Publikumsverkehr vor kostenintensiven Herausforderungen stehen.
Eine grobe Zusammenfassung der Regeln:
Präventions- und Hygienemaßnahmen
Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen. Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro fällig. Einzelverkauf von chirurgischen Masken, die nicht separat verpackt sind, ist nur in Apotheken erlaubt.
An den Arbeitsplätzen muss die Distanz gewährleistet werden. Alle Arbeitgeber müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ergreifen und Schutzmaterialien, Seife, hydroalkoholische Gele bereitstellen.
Altenheime müssen einen speziellen Notfallplan für COVID-19 vorlegen.
Transportwesen
Bereitstellung von Sitzplätzen und das Belegungsvolumen im öffentlichen Personenverkehr auf See, Schiene und Straße, unterliegen der staatlichen Kontrolle. Bei Sitzplatzzuweisung werden Kontaktinformationen der Passagiere vier Wochen gespeichert.
Für den Seeverkehr ist der Generaldirektor der Handelsmarine befugt, die Hygienemaßnahmen zur Kontrolle der Passagiere von Schiffen anzuordnen.
Arzneimittel und Gesundheitsprodukte
Hersteller von Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung (für Covid-19), müssen weiterhin den verfügbaren Bestand, wie in den letzten Wochen, vorhalten, auch während der Ferienzeit.
Maßnahmen zur Früherkennung und epidemiologischen Überwachung
Im Falle einer Erkrankung ist diese umgehend zu melden. Jeder Verdachtsfall muss in den autonomen Regionen umgehend einem PCR-Test unterzogen werden. Die zur Durchführung der Tests befugten Labore, müssen täglich alle Daten an das Gesundheitsministerium übermitteln.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Kapazitäten im Gesundheitswesen
Die autonomen Gemeinschaften müssen die personellen Kapazitäten des Gesundheitswesens gewährleisten und Notfallpläne erstellen, die einen Zeitraum von maximal fünf Tagen zwischen 1,5 und 2 Intensiv-Fällen und 37 bis 40 Krankenhausbetten pro 10.000 Einwohner betreffen.
Bildquelle: El Mundo