Gestrandete Passagiere von Boeing 737-Max-8-Flügen haben kein Recht auf Entschädigung
Kanaren; 14.03.2019 – – Bei Flugausfall Entschädigung für den Passagiert? Nicht immer! Laut Verbraucherschützer haben die gestrandeten Passagiere der stillgelegten Flugzeuge des Typs Boeing 737-Max-8 kein Anrecht auf die obligatorische Erstattung nach EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Die Fluggesellschaften haben das Recht sich 7 Tage mit einem alternativen Flug Zeit zu lassen. Außerdem müssen die Airlines die Unterkunftskosten und die Transfers bezahlen. Eine Erstattung des Flugpreises ist ebenfalls eine mögliche Variante die die Fluggesellschaften anbieten können.
Auf den Kanaren sind rund 600 Passagiere vom Flugverbot direkt betroffen und sitzen/saßen auf den Flughäfen fest.