Kanaren und Staat schließen Vereinbarung zur Verteilung von minderjährigen Einwanderern
17.06.2024: Kanaren – Die spanische Regierung und die Kanaren haben eine Vereinbarung zur verpflichtenden Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Migranten auf die autonomen Gemeinschaften geschlossen. Diese Regelung erfordert eine Reform des Ausländergesetzes, die es dem Staat ermöglicht, in Zeiten hoher Migrationsströme in den Kanaren, Ceuta und Melilla einzugreifen. Das Abkommen, das nach Wochen intensiver Verhandlungen erreicht wurde, muss noch vom Ministerrat und dem Parlament genehmigt werden. Eine konkrete Umsetzungsfrist ist noch nicht bekannt. Die Kanaren betreuen derzeit über 5.500 Minderjährige in 80 Einrichtungen, die überlastet sind. In den ersten neun Junitagen kamen 200 unbegleitete Minderjährige auf die Inseln, und am vergangenen Wochenende wurden 808 Menschen gerettet. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn die Kapazitäten der Kanaren um 150 % überschritten werden. Sollte freiwillige Aufnahme durch die Gemeinschaften nicht ausreichen, wird der Staat eine verpflichtende Umverteilung vornehmen. Diese Regelung sieht auch finanzielle Unterstützung für die Aufnahmeländer vor. Die Altersbestimmung der Minderjährigen soll möglicherweise in den Zielgemeinschaften erfolgen, was jedoch umstritten ist.
Bildquelle: Canarias 7