Kanarische Ferienvermieter klagen gegen neue Bestimmungen
16.01.2025; Kanaren – Die Asociación Canaria del Alquiler Vacacional (Ascav) hat beim
spanischen Obersten Gerichtshof Einspruch gegen das königliche Dekret 1312/2024 eingelegt,
das die Einführung eines zentralen Mietregisters sowie einer digitalen Plattform für
Kurzzeitvermietungen vorsieht. Die Vereinigung kritisiert, dass das neue Register gegen EU-
Verordnungen verstößt, da es für touristische Unterkünfte eine doppelte Registrierung fordert
– ein Vorgehen, das laut EU-Recht unzulässig ist. Zudem wirft Ascav der Regierung vor, mit
dem Dekret Kompetenzen der autonomen Regionen zu überschreiten, da diese für die
Regulierung touristischer Unterkünfte zuständig sind. Die Vereinigung fordert die Aussetzung
des Gesetzes und hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Spanien drohen
dadurch mögliche Sanktionen.
Bildquelle: El Diario