Neue Regelungen im spanischen Verkehrsgesetz
10.11.2020; Spanien – Diese Woche soll die Überarbeitung des Verkehrsgesetzes von Pere Navarro von dem Ministerrat genehmigt werden. Demnach wird die Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Straßen im Stadtgebiet auf 20 km/h und für zweispurige Straßen auf 50 km/h beschränkt. Für Elektrokleinfahrzeuge wie Roller und Fahrräder gilt, das sie maximal 250 Watt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25/km h fahren dürfen. Des Weiteren dürfen sie nicht auf Gehsteigen benutzt werden, sondern müssen auf Fahrradwegen oder Straßen (Ausnahme Autobahn) bleiben. Die Bußgelder liegen zwischen 100 und 200 Euro, es sei denn, es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß, dann können es auch 500 Euro und der Abzug von 2 bis 6 Punkten bei der Fahrerlaubnis sein.
Bildquelle: Diario Motor