Neue Verkehrsregeln ab Januar 2019
Spanien; 28.12.2018 – – Ab Januar 2019 soll es folgende Änderungen in den Verkehrsregeln Spaniens geben:
– Die Höchstgeschwindigkeit für PKW und Motorräder soll auf Landstraßen auf 90 km/h heruntergesetzt werden. Wer bei 90 km/h mit 111 km/h erwischt wird, muss 300,- Euro Strafe zahlen und bekommt 3 Punkte abgezogen. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt, bekommt eine Strafe von 500,- Euro und 6 Punkten. Bei 80 km/h zu viel werden 600,- Euro und 6 Punkte fällig, wobei hier zusätzlich eine schwere Straftat vorliegt, die separat ein Gerichtsverfahren nach sich zieht.
LKW, Busse und Transporter dürfen nur noch 80 km/h auf Landstraßen fahren.
Bei zweispurigen Straßen (Kraftfahrstraßen), dürfen PKW und Motorräder auf der linken Spur maximal 100 km/h fahren (gilt nicht für Autobahnen).
– Speditionen und Unternehmen für Personentransporte können online, über eine spezielle Schnittstelle mit dem Trafico, nachprüfen ob ein Fahrer einen gültigen Führerschein hat und wie sein Punktekonto aussieht. Vorher war dies nur mit Einverständnis des Fahrers möglich.
– Das Bußgeld für die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer bleibt bei 200,- Euro, jedoch werden nun 6 Punkte (statt bisher 3) abgezogen. Die Benutzung anderer Geräte bleibt bei einer Strafe von 3 Punkten.
– Nicht benutzen von Helm oder Sicherheitsgurt wird nun mit 4 (statt bisher drei) Punkten Abzug bestraft.
– Die erfolgreiche Ableistung eines Punkteerholungskurses wird mit der Gutschrift von 8 Punkten (statt bisher 6) belohnt. Voraussichtlich gültig ab 1. Juli 2019.
– Ableistung eines anerkannten Fahrsicherheitskurses wird mit 2 Punkten belohnt. Voraussichtlich gültig ab 1. Juli 2019.
Noch im Antragsstadium (und noch nicht für ganz Spanien beschlossen) befindet sich dieser Gesetzesentwurf:
Die Höchstgeschwindigkeit innerorts mit je einer Fahrspur pro Richtung, soll generell auf 30 km/h begrenzt werden. In Madrid ist dies bereits gültig.