Neue Verkehrsvorschriften in Santa Cruz de Tenerife
Teneriffa; 29.05.2019 – – In der letzten Stadtratssitzung dieser Legislaturperiode verabschiedet der Stadtrat von Santa Cruz de Tenerife neue Verkehrsvorschriften. Sie werden nach der Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt für das Stadtgebiet von Santa Cruz in Kraft treten.
• In allen Einbahnstraßen gilt automatisch Tempo 30km/h wenn keine andere Geschwindigkeit ausgewiesen ist.
• In kombinierten Fußgänger- und Autozonen, dürfen Fußgänger an jeder beliebigen Stelle die Straße überqueren.
• Die Polcia Local darf nun auch auf den Autobahnen und im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durchführen.
• Lautes hören von Musik im Auto ist sowohl bei Fahrt als auch im Stand verboten. Die Musik darf bei geschlossenen Scheiben von außen nicht zu hören sein. Eine Regelung für Cabrio-Fahrer wurde nicht genannt.
• „Parkwächter“ spielen und Gebühren für die Hilfe beim Einweisen/Zuweisen von Parkplätzen zu verlangen ist verboten.
• Betteln an Lichtsignalanlagen (“Ampel”) ist verboten.
• Elektroroller, Tretroller und Fahrräder dürfen nicht auf Gehwege oder in Fußgängerzonen benutzt werden. Bei unsachgemäßer Abstellung darf die Policia Local sie konfiszieren. Das Mindestalter für die Nutzung von Elektroroller ist 15 Jahre.
Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 100,- Euro bestraft.
In der Verkehrsverordnung der Stadt wird das Wort „Autobús“ durch „Guagua“ ersetzt.