Neuregelung zur privaten Ferienvermietung auf den Kanaren wird kommen

Neuregelung zur privaten Ferienvermietung auf den Kanaren wird kommen

Kanaren; 23.02.2018 – – Der Minister für Tourismus, Kultur und Sport der autonomen Region, Isaac Castellano (CC), hat sich mit den Vertretern des Verbandes der Ferienvermietungen der Kanarischen Inseln (Ascav) getroffen, um die Grundzüge des neuen Dekrets zu erläutern.

Ferienwohnungen, Zimmer oder Ferienhäuser sollen vermietet werden dürfen wenn der Besitzer oder Eigentümer im Haus wohnt und das Haus somit dem normalen Nutzen für Langzeitmiete oder Bewohnung durch den Eigentümer zugeführt ist.
Zwei Vermietungen pro Jahr sollen erlaubt sein ohne dass das Objekt offiziell als “Ferienobjekt” angesehen wird.

Der Oberste Gerichtshof der Kanaren hat auf Antrag der Nationalen Kommission die Entscheidung für nichtig erklärt dass die private Vermietung an Touristen grundsätzlich verboten sein soll. Der Oberste Gerichtshof hat die von der Autonomen Gemeinschaft eingereichte Beschwerde gegen diese Entscheidung zugelassen, so dass das Dekret in seiner Gesamtheit in Kraft bleibt, bis das Oberste Gericht sich äußert.

Städte und Gemeinden sollen selber entscheiden ob und in welcher Art die private Ferienvermietung zugelassen wird.

Die Grenze, die die Regierung der Kanarischen Inseln markiert, besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Tourismusbranche auf dem Weg der Nachhaltigkeit voranschreitet, was eine wesentliche Voraussetzung ist.

Bisher ist noch kein Datum bekannt ab wann das neue Tourismusgesetz zur Regulierung der privaten Ferienvermietung in Kraft tritt.

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