Oberster Gerichtshof der Kanaren genehmigt ERNEUT den Bau des Siam Park in Maspalomas

Oberster Gerichtshof der Kanaren genehmigt ERNEUT den Bau des Siam Park in Maspalomas

Gran Canaria; 18.07.2018 – – Der Oberste Gerichtshof der Kanaren “TSJC” hat die Berufung der mutmaßlichen Briefkastenfirma “Lebensraum Wasser S.L.”, welche gegen den Bau des geplanten weltgrößten Wasserparks in Maspalomas klagte, zurück gewiesen. Damit sind alle juristischen Hürden überwunden um mit dem Bau zu beginnen. Der Bauherr und Grundstückseigentümer, die Kiessling-Gruppe, welcher bereits den Loro Parque, Siam Park Tenerife und das Poema del Mar in Las Palmas betreibt, hat bereits 13 Millionen Euro in das Wasserpark-Projekt in Maspalomas investiert und bekam bis zu letzt immer wieder neue “Steine” vom Ayuntamiento de SBT in Form von Richtlinien, Gesetzen, Vorschriften, Mängelrügen und Klagen Dritter in den Weg gelegt. Dies ging soweit dass der Präsident und die Regierung von Gran Canaria die offensichtliche Hinauszögerungstaktik kritisierte und sich auch die Staatsanwaltschaft Las Palmas letzten Monat einschaltete, um den Ursachen für diese sehr ungewöhnlichen Vorkommnissen auf den Grund zu gehen.
Zuletzt mußte die Trasse der geplanten Eisenbahnstrecke “Las Palmas – Maspalomas” umprojektiert werden, da die Züge, sofern sie irgendwann mal fahren, durch den Wasserpark hätten fahren müssen. Hinter dem anonymen Kläger “Lebensraum Wasser S.L.” (der Firmenname besteht aus diesen deutschen Wörtern) wird die unmittelbare Konkurrenz des von der Kiessling-Gruppe geplanten Wasserparks vermutet.

CATEGORIES
TAGS
Share This

COMMENTS

Wordpress (0)
Disqus ( )
WP2Social Auto Publish Powered By : XYZScripts.com