Öffentliche Entschädigungszahlung an Patientin
30.03.2023; Fuerteventura – Der kanarische Gesundheitsdienst hat einer Patientin auf Fuerteventura eine Entschädigung in Höhe von 169.740 Euro gezahlt, weil er eine Operation trotz bestehender Wirbelsäulenerkrankung und wohl wissend, dass diese innerhalb von 48 Stunden behandelt werden muss, zwei Wochen lang hinausgezögert hat. Das öffentliche Gesundheitssystem hat diesen Betrag, inklusive 17.449 Euro Zinsen gezahlt, nachdem ein Urteil des Kanarischen Obersten Gerichtshofs es für die Folgen, die die Klägerin seit 2017 aufgrund der Verzögerung des Eingriffs erlitten hat, verantwortlich gemacht hat. Nach Ansicht des Gerichts besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass, wenn die noch am selben Tag, gemäss Protokoll operiert worden wäre, die Folgen unendlich viel milder gewesen wären, als die, die sie nun für immer ertragen muss.
Bildquelle: El Diario