TSJC setzt Vereinbarung der kanarischen Regierung zur Ausweitung des Nachtlebens aus
28.09.2021; Kanaren – Der Hohe Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hat das Abkommen der Regierung der Kanarischen Inseln vom 16. September zur Genehmigung der Verlängerung der Nachtstunden gemäß einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ausgesetzt. Die Zweite Kammer des Gerichtshofes von Santa Cruz de Tenerife räumt der Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft Kanarische Inseln eine Frist von drei Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Beschlusses ein, um die von ihr vertretenen Argumente zu formulieren. Die Regierung hatte in dem Abkommen veröffentlicht, dass Nachtlokale wenn sie länger geöffnet haben wollen, nachweisen müssten, dass ihre Arbeiter und Kunden die Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 mehr als 14 Tage im Voraus haben, die Krankheit bestanden oder einen Test mit negativem Ergebnis haben der höchstens 48 Stunden alt sei. So konnten die Nachtlokale, die dies wünschten, auf Level 1 und 2 um 04.00 Uhr schließen, während die Sperrzeit auf Stufe 3 auf 03.00 Uhr und die Inseln auf Ebene 4 die Schließung um 01.00 Uhr behielten. Mit der Aussetzung dieser Verlängerung der Arbeitszeit durch den TSJC ist jedoch die unmittelbar frühere Regelung wieder in Kraft, bei der auf Stufe 1 um 3.00 Uhr, auf 2 um 02.00 Uhr und auf Stufe 3 und 4 um 01.00 Uhr geschlossen wird.
Bildquelle: Canarias 7