Genehmigungen für die Canódromo-Türme für nichtig erklärt

Genehmigungen für die Canódromo-Türme für nichtig erklärt

21.07.2021; Gran Canaria – Das Verwaltungsgericht Nr. 5 von Las Palmas de Gran Canaria hat die beiden von der Stadtverwaltung erteilten Genehmigungen für den Bau der 14-stöckigen Canódromo-Türme für nichtig erklärt, nachdem es die Klage des umweltschützer Verbandes Ben Magec-Ecologistas en Acción beurteilt hatte. Laut dem am Dienstag vom Obersten Gerichtshof der Kanaren veröffentlichten Urteil enthält der Allgemeine Stadtentwicklungsplan von 2005, gegen den auch die Umweltschützer Berufung eingelegt haben, dieselben “Mängel”, die zur Nichtigkeit des Präzedenzfalls von 2000 in Bezug auf die Planung von El Canódromo geführt haben.

Bildquelle: Efe

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