Gran Canaria auf Risikostufe 4 ab Montag
06.08.2021; Gran Canaria – In der Nacht von Sonntag zu Montag tritt die Risikoeinstufung 4 für Gran Canaria in Kraft. Die Einstufung bleibt bis zum 19. August. Im Fall von Teneriffa wird am 12. August neu bewertet. Folgende Regeln gelten für Warnstufe 4:
Hotel- und Gaststättengewerbe
Die Außenterrassen haben eine maximale Kapazität von 75% und 6 Personen sind pro Tisch erlaubt. Im Inneren beträgt die Kapazität 50 % und das Maximum an Gästen pro Tisch sind vier Personen. Was den Barkonsum betrifft, so sind maximal 2 Personen erlaubt.
Die Vollsperrung der Einrichtung und der Abholservice vor Ort sind bis zu 00.00 Uhr erlaubt.
Schließzeiten
Die vollständige Schließung der Betriebe erfolgt zwischen 00.00 und 06.00 Uhr, mit Ausnahme von Gesundheitszentren, -dienstleistungen und -einrichtungen. Grundlegende öffentliche Dienstleistungen, öffentliche Verkehrsdienste, Sozialdienste, Tierärztliche Zentren oder Kliniken, Tankstellen, Autovermietung, Bestattungsunternehmen, Gastronomiebetriebe, die in Gesundheitszentren und -dienste integriert sind, Industrie und Großhandel, Versorgungsdienstleister für vorher genannte Dienstleistungen und Tätigkeiten sowie für Lebensmittel- und Getränkebetriebe.
Arbeitsbereich
Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt vorzugsweise auf telematische Art. Im Falle von Sitzungen werden nur die zwingend notwendigen Sitzungen zugelassem, wobei die Temperatur gemessen wird
Tätigkeit als Reiseleiter
Maximal 12 Personen, außer bei Outdoor-Aktivitäten, wo der Sicherheitsabstand zwischen den verschiedenen Gruppen gewährleistet ist, sind bis zu 20 Personen erlaubt sind. In Gruppen von maximal 4.
Gemeinschaftsbereiche der Einkaufszentren
Kapazität von 25% in. Die Benutzung von Erholungsbereichen ist verboten, es sei denn, die Desinfektion kann nach jeder Benutzung gewährleistet werden.
Kulturelle Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und festen Kulturräumen
Kapazität: 55%. Kapazität ausschließlich mit Covid-19-Zertifikat, negativer Test oder dass die Infektion in den letzten sechs Monaten überwunden wurde. Gruppen eines Haushalts mit bis zu 4 Personen sind erlaubt. Es ist verboten, während der Aufführungen zu essen und zu trinken.
Sportaktivitäten im Außenbereich der Sportanlagen und -zentren.
Es wird nicht mehr als 25 % der Kapazität in jedem Bereich erlaubt. Nur die Ausübung des Individualsports und diejenigen, bei denen die Entfernung von 2 m dauerhaft beibehalten werden kann, sind zulässig. Mannschaftssportarten und Übungen, bei denen die Entfernung von 2 Metern nicht jederzeit garantiert werden kann, können nicht ausgeübt werden.
Nicht-föderierte sportliche Betätigung in den Innenräumen der Sportanlagen und -zentren
33 %Kapazität. Kapazität ausschließlich mit Covid-19-Zertifikat, negativer Test oder dass die Infektion in den letzten sechs Monaten überwunden wurde. Die Aufrechterhaltung des Sicherheitsabstands von 2 Metern muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Es gilt durchgehende Maskenpflicht.
Glücksspiel- und Wetteinrichtungen
Kapazität 33%. Kapazität ausschließlich mit Covid-19-Zertifikat, negativer Test oder dass die Infektion in den letzten sechs Monaten überwunden wurde. Der Konsum von Getränken oder Mahlzeiten ist verboten. Tische für bis zu 4 Personen, wobei die Entfernung von 2 Metern zwischen den Stühlen an verschiedenen Tischen garantiert werden muss.
Schwimmbäder für den Gemeinschaftsgebrauch, Spas
Freie Anlagen: Kapazität 33%. Gruppen von maximal 2 Personen. Öffentliche Hallenbäder: nur für Benutzer, die die Tätigkeit zu therapeutischen und Gesundheitsverbesserungen benötigen. Spas oder Hallenbäder: geschlossen. Gruppen von maximal 2 Personen.
Bildquelle: Gobierno de Canarias