
Keine Grenzen für sportliche Aktivitäten
01.05.2020; Spanien – Das heute Morgen veröffentlichte Gesetzblatt gibt Klarheit über die Regularien beim Sport und den Spaziergängen. Es gibt keine Einschränkungen für die Dauer der Aktivität, für die Distanz und auch nicht für den Ort. Beachtet werden müssen die vorgeschriebenen Zeiten, die Aktivität muss vor der eigenen Haustür beginnen und Sportler müssen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Es gibt keine Maskenpflicht nur eine Empfehlung. Das Zeitlimit bei Kindern von einer Stunde bleibt bestehen.
Die Zeiten:
Sport und Spaziergänge von 6 bis 10 und von 20 bis 23
Über 70-Jährige und körperlich eingeschränkte Personen von 10 bis 12 und von 19 bis 20
Kinder von 12 bis 19
Diese Zeitvorgaben gelten für Gemeinden über 5.000 Einwohner, bei weniger darf die Bevölkerung von 6 bis 23 Uhr sich durchgehend auf der Straße aufhalten.
Symbolbild