
Neues Gesetz gegen Steuerbetrug verabschiedet
28.05.2021; Spanien – Der im Oktober vorgelegte Gesetzesentwurf gegen Steuerbetrug wurde jetzt verabschiedet. Demnach wurde die Verwendung von Bargeld auf 1.000 Euro eingeschränkt, sobald einer der Beteiligten ein Geschäftsmann oder Freiberufler ist und eine Verschärfung der Steuerregelung (SICAV) umgesetzt. Des Weiteren wurden Steueramnestien verboten. Ebenso wurde das Verfahren der Prüfungen durch die Steuerbehörde (AEAT) in der Wohnung eines Steuerpflichtigen klargestellt, wobei die AEAT die Zustimmung der betreffenden Person oder eine richterliche Genehmigung benötigt. Dafür ist eine Begründung notwendig, die den Zweck, die Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit sowie die Steuern und der Zeitraum angegeben werden muss. Personengesellschaften werden stärker kontrolliert und die günstige Steuerregelung für eine Gesellschaft von mindestens 100 Gesellschaftern gilt nur, wenn jeder die Anteile im Wert von mindestens 2.500 Euro hat. Des Weiteren verbietet das Gesetz erstmalig die Nutzung, den Besitz und Herstellung von Dual-Use-Software oder Buchhaltungssystemen- und Anwendungen, welche die Buchhaltung manipulieren. Der Kryptowährungsmarkt soll ebenfalls stärker überprüft werden und die Steuervorteile bei Erbschaft zu Lebenszeiten wurden abgeschafft.
Bildquelle: Symbolbild