Neues Versandsystem beim E-Commerce zu den Kanaren

Neues Versandsystem beim E-Commerce zu den Kanaren

21.06.2021; Kanaren – Das kanarische Finanzamt vereinfacht zum 1. Juli das System zum Empfang von Waren unter 150 Euro, um den Onlinehandel zu fördern und den bekannten Zusatz “kein Versand auf die Kanaren möglich” zu vermeiden. Das neue System gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, selber die Zollanmeldung mittels eines gültigen Identifikationsverfahren und der Versand- bzw. Nachverfolgungsnummer, die der Verkäufer zur Verfügung stellt, vorzunehmen. Diese Zollanmeldung, die H7 heißen wird, wird die bis dahin gültige vereinfachte Einfuhrerklärung für Waren mit einem niedrigen Wert ablösen, die nur vom Spediteur vorgenommen werden konnte, da dieser als Einziger einen wichtigen Teil dieser Erklärung ausfüllen konnte. Das neue Formular kann über die Webseite des Zolls oder des Finanzamts eingereicht werden. Auf jeden Fall jedoch bleibt die Steuerfreigrenze für Waren unter 150 Euro dank der kanarischen Sondersteuerzone erhalten.

Bildquelle: Diario de Avisos

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