Staat genehmigt Übergabe der Küstenbefugnisse auf die Kanaren
30.08.2022; Kanaren – Der Ministerrat hat am Dienstag den königlichen Erlass, mit dem Funktionen und Dienstleistungen im Bereich der Küstenplanung und –verwaltung ab dem 1. Januar 2023 auf die Kanaren übertragen werden, genehmigt. Somit werden die Vergabe von Genehmigungen für die Nutzung der Strände und des Küstenmeeres, für Tätigkeiten mit besonderen finanziellen Auswirkungen oder für die Sicherheit sowie die Nutzung der öffentlichen Bereiche durch bewegliche Anlagen oder Güter im Rahmen der staatlich festgelegten Rechtsvorschriften auf die Inseln übertragen. Die Gewährleistung der physischen Unversehrtheit und der öffentlichen Nutzung des maritimen-terrestrischen Bereichs obliegt aber nach wie vor dem Staat. Diese Vereinbarung sieht auch eine Finanzierung vor, die den effektiven jährlichen Kosten in Höhe von 805.368,77 Euro entspricht und zum selben Zeitpunkt wirksam wird.
Bildquelle: El Diario