Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige rückwirkend angehoben
02.11.2020; Spanien – Am 28.10.2018 wurde ein Dekret beschlossen, bei dem der Beitragssatz der Selbstständigen in der Sozialversicherung ab 01.01.2020 um 0,3 % erhöht wird. Zum einen wurde der Prozentsatz für die Beendigung der Tätigkeit „cese de actividad“ um 0,1 % und zum anderen der Satz für berufliche Notfälle „contingencias profesionales” um 0,2 % angehoben. Aufgrund der Pandemie wurde diese Änderung bisher nicht umgesetzt und deshalb wurden bis letzten Monat weiterhin 30 % statt 30,3 % gezahlt. Jetzt wurde beschlossen, den höheren Satz, und zwar Rückwirken einzufordern und das betrifft alle Selbstständigen mit Ausnahme von denen, die noch im „Tarifa Plana“ sind. In der Regel bedeutet das drei bis zwölf Euro mehr pro Monat und Rückstände zwischen 30 und 120 Euro, die jetzt auf einen Schlag nachbezahlt werden müssen.
Bildquelle: Autonomos y Emprendedor