Ferienvermietung: ab Oktober 2018 teilen die Portale alles dem Finanzamt mit

Ferienvermietung: ab Oktober 2018 teilen die Portale alles dem Finanzamt mit

Kanaren/Spanien; 09.03.2018 – – Illegale Ferienvermieter habens nicht leicht in Spanien. Ab dem 31.10.2018 müssen die Vermietungsportale, wie Airbnb, HomeAway, Wimdu oder Niumba, dem spanischen Finanzamt sämtliche Vermietungsdaten freiwillig übermitteln. Das Gesetz selber tritt im Juli 2018 in Kraft. Damit weiss das Finanzamt wann an welcher Adresse wie oft, wie lange und zu welchem Preis vermietet wurde.
Dies hat zwei Konsequenzen: Zum einen kann die aus der Vermietung resultierende Steuer korrekt berechnet werden, zum anderen fliegen die Leute auf die bisher ohne Genehmigung schwarz vermieten. Die Vermieter werden außerdem dazu verpflichtet die Übernachtungsdauer, Namen und Steuernummern der Gäste dem Finanzamt zu nennen. Der gesetzliche Rahmen dafür wurde im Dezember 2017 beschlossen um den großen Markt der illegalen Vermietung (Schwarzvermietung) zu bekämpfen, an dem der Staat bisher nicht direkt mitverdient. Die Meldung der Portale und Vermieter an das Finanzamt muss vierteljährlich und immer zum Ende des Folgemonats erfolgen (Beispiel: Quartal IV 2018 muss bis Ende Januar 2019 eingereicht sein). Genau Informationen zum Ablauf und Art und Weise der Meldung, geben die örtlichen Finanzämter.

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