Las Palmas verbietet Tierhaltung für Zirkus und Attraktionen

Las Palmas verbietet Tierhaltung für Zirkus und Attraktionen

Gran Canaria; 30.11.2018 – – Der Stadtrat von Las Palmas de Gran Canaria erarbeitete eine neue städtische Verordnung zum Schutz und zum Besitz von Tieren. Neu ist, dass dieser auch für Wild- und Großtiere, die als Zirkus- und Jahrmarktattraktionen gehalten werden, gilt. Zirkusvorführungen mit in Gefangenschaft lebenden Großtieren sollen ganz verboten werden. Der private Besitz von Tieren aller Art soll auf fünf Tiere pro Wohneinheit beschränkt werden. Die Haltung von Vieh und Geflügel wird im Stadtgebiet aus hygienischen Gründen komplett verboten.
Ebenso wird ein neuer Vorschriftenkatalog zur Haltung von Tieren im Allgemeinen erlassen, der die Ernährung, Unterkunft, Reinigung und Hygiene, körperliche Entwicklung und tägliche Bewegung regeln soll. Das Anketten, verwenden von Würge-Hilfsmittel, Spikes oder elektrischen Halsbändern soll ebenso untersagt sein.
Zusätzlich müssen alle betreffenden Tiere einen Chip erhalten, so wie es bei Hunden allgemein schon üblich ist.
Der neue Strafkatalog enthält drei Stufen von Sanktionen bei entdeckten Zuwiderhandlungen:
– Bußgeld von 30,- bis 150,- Euro für kleine Vergehen
– Strafzahlung von 151,- bis 1.500,- Euro für schwerwiegende Verstöße
– Strafzahlung von 1.501,- bis 15.000,- Euro für sehr schwere Verstöße

Der Stadtrat wies darauf hin, dass die neue Verordnung im Dezember an die Plenarsitzung und dann an das Plenum zur Abstimmung gehen wird. Die Bürger haben 30 Tage Zeit Einwände oder Vorschläge zu der Verordnung einbringen zu können, danach wird die Verabschiedung und Rechtswirksamkeit im Februar 2019 erwartet.
Die letzte Aktualisierung der Tierhaltungsvorschriften in Las Palmas fand vor 20 Jahren statt. Eine Revision war mehr als überällig.

Bildquelle: onegreenplanet org (Symbolbild)

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