Unerfüllbare Bedingungen für Ferienwohnungen in Las Palmas

Unerfüllbare Bedingungen für Ferienwohnungen in Las Palmas

19.06.2020; Gran Canaria – Für die Ferienwohnungsvermietung wurde in Las Palmas eine Verordnung herausgegeben, die 95 % der Anbieter nicht erfüllen können. Die Wohnungen müssen über einen separaten Eingang verfügen, dürfen sich keine Treppenaufgänge oder Flure mit dem Rest des Gebäudes teilen und müssen sich unterhalb der regulär bewohnten Wohnungen befinden. Das bedeutet das Aus für diesen Sektor, zu einer Zeit, wo diese Einkünfte dringend notwendig sind und auch die Einnahmen von anderen Bereichen wie Bars, Restaurants, Freizeitunternehmen, Supermärkte oder Taxis betreffen.

Bildquelle: Symbolbild

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